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   BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97   

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BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97 (https://dejure.org/1997,6096)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 3Z BR 44/97 (https://dejure.org/1997,6096)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 3Z BR 44/97 (https://dejure.org/1997,6096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LöschG § 2 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 184
    Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der Löschungsankündigung an Wohnanschrift nur bei fehlendem Geschäftslokal

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 184; LöschG § 2 Abs. 2 Satz 1
    Fehlerhafte Löschung einer GmbH durch Ersatzzustellung der Löschungsankündigung an die gesetzlichen Vertreter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 613
  • BB 1997, 1655
  • DB 1997, 2015
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Für das Verfahren der Löschung der Löschungseintragung ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen (OLG Hamm. NJW-RR 1993, 547, 548).

    Diese ist nur bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers zulässig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1979, 228; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 298 ; Hachenburg/Ulmer Anh. § 60 Rn. 34).

    Eine fehlerhafte und damit unwirksame Zustellung bedeutet einen wesentlichen Verfahrensfehler (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ).

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozeßfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit gelten (vgl. BGHZ 110, 294 ; OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 832; Jansen FGG 2.Aufl. § 13 Rn.20; vgl. auch BGHZ 40, 197, 198 zur Rechtsmitteleinlegung bei Streit über Vertretungsmacht) entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Sie kann in diesem Verfahren deshalb auch von ihren bisherigen gesetzlichen Vertretern vertreten werden, obwohl die Löschung der Gesellschaft nach § 2 LöschG grundsätzlich zur Folge hat, daß die Vertretungsmacht der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren beendet ist (vgl. BGH GmbHR 1994, 260 ; BGH BB 1991, 937 ; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8.Aufl. Anh. 60 Rn. 18; Sänger GmbHR 1994, 300, 305).
  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89

    Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Sie kann in diesem Verfahren deshalb auch von ihren bisherigen gesetzlichen Vertretern vertreten werden, obwohl die Löschung der Gesellschaft nach § 2 LöschG grundsätzlich zur Folge hat, daß die Vertretungsmacht der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren beendet ist (vgl. BGH GmbHR 1994, 260 ; BGH BB 1991, 937 ; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8.Aufl. Anh. 60 Rn. 18; Sänger GmbHR 1994, 300, 305).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozeßfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit gelten (vgl. BGHZ 110, 294 ; OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 832; Jansen FGG 2.Aufl. § 13 Rn.20; vgl. auch BGHZ 40, 197, 198 zur Rechtsmitteleinlegung bei Streit über Vertretungsmacht) entsprechend anzuwenden.
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 6/93

    Urteil - Gründe - Formbedürftigkeit - Fristen

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Die Rechtsprechung, daß nach mehrmaligen vergeblichen Zustellungsversuchen unter der Anschrift des Geschäftslokals vermutet werden darf, ein solches sei tatsächlich nicht vorhanden (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 614 ; OLG Köln MDR 1990, 1021) ist nicht einschlägig, schon weil unter der Anschrift des Geschäftslokals eine Zustellung nicht versucht worden war.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Beschwerdeberechtigt gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens kann gemäß § 20 Abs. 1 FGG nur sein, wer hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 257 ).
  • OLG Stuttgart, 18.01.1991 - 8 W 606/90

    Anweisung eines Standesbeamten zur Mitwirkung bei einer Eheschließung wegen

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozeßfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit gelten (vgl. BGHZ 110, 294 ; OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 832; Jansen FGG 2.Aufl. § 13 Rn.20; vgl. auch BGHZ 40, 197, 198 zur Rechtsmitteleinlegung bei Streit über Vertretungsmacht) entsprechend anzuwenden.
  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Beschwerdeberechtigt ist auch die Gesellschaft, da sie durch die Löschungsankündigung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9, 10 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 418/92

    Löschung der Amtslöschung einer GmbH wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
    Diese ist nur bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers zulässig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1979, 228; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 298 ; Hachenburg/Ulmer Anh. § 60 Rn. 34).
  • OLG Köln, 06.06.1990 - 24 U 24/90
  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 9 U 226/89
  • BayObLG, 10.11.1994 - 3Z BR 225/94

    Befugnis zum Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung einer GmbH; Begriff der

  • KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04

    Löschungsverfahren gegen die Handelsregistereintragung der Löschung einer GmbH

    Es ist zwar allgemein anerkannt, dass mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister die Vertretungsbefugnis der bisherigen Vertretungsorgane endet (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG NJW-RR 1988, 1333; NJW-RR 1998, 613).

    Insoweit wird aber die Auffassung vertreten, dass die Gesellschaft in einem Verfahren, in dem ihre Löschung angegriffen wird, ausnahmsweise nach den zivilprozessualen Grundsätzen bei Streitigkeiten über die Prozessfähigkeit einer Partei durch ihre alten Organe vertreten wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 613; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).

    Denn allein das Vorhandensein von Vermögen führt bei einer nach § 141a FGG gelöschten Gesellschaft nach § 66 Absatz 5 GmbHG nur zu der Notwendigkeit für das Gericht auf entsprechenden Antrag einen Nachtragsliquidator zu bestellen (vgl. KG JFG 15, 88, 91; BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612; OLG Zweibrücken GmbHR 2002, 591; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 15).

    Das Fehlen einer solchen wesentlichen Voraussetzung, das im Falle des § 141a FGG insbesondere in der fehlenden, aber eben möglichen Anhörung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu sehen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 613; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547), haben die Vorinstanzen zu Recht verneint, weil der Aufenthalt des Geschäftsführers unbekannt war.

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Zwar ist die Beteiligte zu 1. im Handelsregister bereits mit der Folge gelöscht worden, dass die Vertretungsmacht ihres bisherigen Geschäftsführers beendet ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1999, 230; BayObLG NJW-RR 1998, 613).
  • OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/05

    Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft; Löschung einer

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  • OLG München, 22.11.2012 - 31 Wx 421/12

    Registersache: Informationspflicht über die Ermittlungsdetails bei angekündigter

    Die Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit wird gem. § 395 Abs. 1 FamFG dann gelöscht, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt ist; ansonsten bleibt es bei der Möglichkeit, etwa noch vorhandene Ansprüche im Wege der Nachtragsliquidation geltend zu machen (vgl. dazu nur BayObLG, NJW-RR 1998, 613).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2000 - 20 W 283/99

    Löschung; Firma; Gesellschaft; Handelsregister

    Voraussetzung einer solchen amtswegigen Löschung ist neben der Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften bei der gemäß § 2 Abs. 1 LöschG vollzogenen Löschung, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt (vgl. Senatsbeschluss vom 04. August 1997 - 20 W 359/96 = OLG-Report Frankfurt 1997, 259 = BB 1997, 2077 = GmbHR 1997, 1004 = NJW-RR 1998, 612; vgl. auch BayObLG BB 1997, 1655 = DB 1997, 2015 = GmbHR 1997, 1003 = BayObLG-Report 1997, 62; OLGHamm NJW-RR 1993, 547 = DB 1993, 218 = GmbHR 1993, 295 = Rpfleger 1993, 286; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., Anh. § 60 Rn. 23; Hachenburg/Ulmer,GmbHG, 8, Aufl., § 60 Anh. Rn. 34; Rowedder/Rasner, GmbHG, 3. Aufl., Anh. nach § 60 Rn. 14; Baumbach/Schulze/Osterloh, GmbHG, 16. Aufl., Anh. § 60, § 2 Rn. 8; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 60 Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22

    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozessfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit gelten entsprechend anzuwenden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 3Z BR 44/97 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Dies vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft für das vorliegende Verfahren als fortbestehend anzusehen wäre und beschwerdebefugt wäre, da sie durch die Amtslöschung bzw. deren Nichtlöschung unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sein könnte, und sie in diesem Verfahren durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter, also den Beteiligten zu 1, weiterhin vertreten werden könnte (vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016, Az. 3 Wx 191/15, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2002, Az. 3 W 38/02, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.06.1997, Az. 3Z BR 44/97, jeweils zitiert nach beck-online und m. w. N., Eickelberg in Sternal, a. a. O., § 395 Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2022 - 20 W 56/22

    Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft

    Die Beschwerde der für das Verfahren der Löschung der Löschungseintragung vom 31.03.2020 als fortbestehend anzusehenden Beschwerdeführerin, die von ihrem bisherigen gesetzlichen Vertreter, also dem Liquidator, vertreten wird (vgl. insgesamt etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.06.1997, Az. 3Z BR 44/97, m.w.N., zitiert nach juris), ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, so auch formgemäß und fristgerecht eingelegt worden.
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